Leasing

Fahrzeugrückgabe und Abrechnung

 

 

Zum Leasing von Fahrzeugen und den Problemen, die oftmals bei der Rückgabe nach Ablauf der Leasingzeit oder auch bei einem vorzeitigen Ende der vertraglich vereinbarten Leasingzeit eintreten können, sollen die nachfolgenden Ausführungen dem Leser nützliche Impulse liefern.

 

Bei einem Fahrzeugleasing liegt regelmäßig ein Leasingvertrag zugrunde, der zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer geschlossen wird und hierbei im Rahmen einer Vereinbarung der Vertragspartner die Grundlagen der Nutzung darlegt.

 

In meiner beruflichen Praxis kommt es insbesondere in Bezug auf die Fahrzeugnutzung und die im Rahmen der Nutzung äußeren Veränderungen an der Fahrzeugkarosserie bzw. im Innenraum des Fahrzeuges zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern.

 

Dies führt oftmals zu Streitigkeiten vor Gericht, wenn das vom Leasingnehmer genutzte Fahrzeug in einem für den Leasinggeber nicht mehr akzeptablen Zustand zurückgegeben wird. Für den Leasingnehmer liegt eine übliche Nutzung vor, die durch die Leasingraten abgegolten ist, für den Leasinggeber liegt dagegen eine über den üblichen Gebrauch liegende Nutzung vor, die durch den Wertverlust des Fahrzeuges und Gewinnanteil der Leasinggesellschaft hinausgeht und gesondert berechnet sowie dem Leasingsnehmer in Rechnung gestellt werden muss.

 

Zur Vereinfachung einer Bewertung haben sich in den letzten ca. 15 Jahren Schadenkataloge bewährt, die typische Beschädigungen durch den Gebrauch eines Leasingfahrzeuges dokumentieren und als tolerierbare Beschädigungen eingestuft werden bzw. Schäden, die zwar durch den Gebrauch eintreten, dann aber nicht mehr tolerierbar sind. Diesbezüglich helfen Schadenkataloge bei der Bewertung zu den Beschädigungen, sodass die Streitpositionen reduziert werden können.

 

Schadenkataloge werden zumeist von den Leasinggesellschaften herausgegeben, die auch den jeweiligen Fahrzeugherstellern angesiedelt sind. Sie sind regelmäßig online verfügbar bzw. durch kurze Recherche im Internet erhältlich. Markenfreie Leasinggesellschaften besitzen ebenfalls Schadenkataloge, die sich in der Regel an den Schadenkatalogen der Leasinggeber der Markenhersteller orientieren.

 

Die Schadenkataloge differenzieren hinsichtlich unterschiedlicher Baugruppen am Fahrzeugäußeren und im Innenraum des Fahrzeuges sowie im Hinblick auf das Vorhandensein von Fahrzeugschlüssel, Betriebsanleitung, Serviceheft/Service-Unterlagen und entsprechende Nachweise hierzu. Zudem beschreiben die Schadenkataloge beispielhaft durch Abbildungen, ab wann diverse Abnutzungen/Beschädigungen nicht mehr toleriert werden. Allerdings wird die Dauer der Nutzung des jeweiligen Fahrzeuges nur unzureichend berücksichtigt.

 

In Abhängigkeit von der Vertragsdauer des Leasingvertrags und der vertraglich vereinbarten (km-)Laufleistung können bereits geringfügige Beschädigungen als nicht mehr tolerierbar eingestuft werden oder nicht mehr tolerierbare Beschädigungen aufgrund hoher Laufleistungen und einem hohen Fahrzeugalter als tolerierbar zu bewerten sein.

 

Zu diesem Thema hat sich bereits 2014 ein Kollege im Fachblatt Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik beschäftigt und einen Artikel veröffentlicht.

 

Ab wann dies der Fall ist, kann im Rahmen einer schematisierten Darstellung in Schadenkatalogen regelmäßig nicht bewertet werden. Hierbei kann nur ein Sachverständiger, der möglichst unabhängig agiert und in Fragen der Rückgabe von Leasingfahrzeugen und deren Bewertung bereits Erfahrung besitzt, entsprechende Ausführungen machen.

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