Gebrauchsspuren
Im Gutachten liest man oftmals zur Beschreibung des Zustandes des Fahrzeuges und/oder im Hinblick auf die Beschreibung mögliche Altschäden oder Vorschäden, dass das Fahrzeug dem Alter und der Laufleistung entsprechende Gebrauchsspuren aufweist.
Was sind nun Gebrauchsspuren?
Prinzipiell würden Gebrauchsspuren kleineren Beschädigungen entsprechen, die im Laufe des bestimmungsgemäßen Einsatzes des Fahrzeuges zwangsläufig entstehen bzw. unvermeidlich sind.
Welche Spuren sind damit gemeint?
Der bestimmungsgemäße Gebrauch bedeutet, dass das betreffende Fahrzeug bis zu seiner maximalen Geschwindigkeit auf Straßen bewegt werden kann und hierbei Steinschläge eintreten, die die gesamten Frontbereich des Fahrzeuges einschließlich der Frontscheibe und des Fahrzeugdachs sowie der beiden Außenspiegel Beschädigungen an der Lackierung erzeugen können. Diese Beschädigungen sind als punktuelle Lackbeschädigungen zu beschreiben, die mitunter auch bis auf das Substrat (in der Regel das Metallblech) gehen und stellenweise auch punktuelle Eindrückungen (in der Regel am Metallblech) hinterlassen können.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch bedeutet auch, dass durch beim Ein- und Aussteigen und damit bei der Nutzung der Türgriffe beispielsweise im Bereich der Griffschalen kleinere Kratzer entstehen, die beispielsweise durch die Berührung mit Fingernägeln oder Ringen/Schmuck an den Fingern oder Handgelenken eintreten können.
Ebenfalls dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuzuordnen sind kleinere Verkratzungen im Bereich der sogenannten Ladekante des Heckstoßfängers unterhalb der Heckklappe bzw. im Bereich der Unterkante der Heckklappe durch das Anfassen der Heckklappe, sofern diese keinen automatischen Schließmechanismus besitzt, der von der Innenseite der Heckklappe bedient werden kann.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch bezieht sich auch auf kleinere Lackbeschädigungen an den Außenkanten der Türen, wenn diese beispielsweise beim Öffnen gegen andere gestaltfeste Gegenstände, wie beispielsweise andere Fahrzeuge oder Mauern gestoßen werden. Auch betroffen von Beschädigungen durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch sind hinter den Türen an der Fahrzeugkarosserie befindliche Verkratzungen, die durch das Ein- und Aussteigen und die Berührung der Lackoberfläche mit Gegenständen der Bekleidung (Applikationen) eintreten können.
Im Innenraum des Fahrzeuges betreffen Beschädigungen durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch in der Regel zuerst den Fahrersitz, der im Bereich der linken aüßeren Sitzwange Abschabungen oder gar (bei höheren Laufleistungen und damit in der Regel höherem Fahrzeugalter) Risse oder Brüche aufweisen kann. Dies trifft auch auf die Sitzfläche und die Sitzlehne zu, wenn Personen mit höherem Gewicht das Fahrzeug nutzen. Auch in Bezug auf Verkleidungsteile, wie beispielsweise Türgriffe (insbesondere an der Fahrertür innen) oder im Gepäckraum (durch das Ein- und Ausladen durch Gepäckstücke und Ladegut) können Verkratzungen an Verkleidungsteilen/Kunststoffteilen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeordnet werden.
In Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch am Fahrwerk bzw. den Reifen bezieht sich dieser auf den üblichen durch das Fahrzeugalter und die Laufleistung bedingten Verschleiß (an Gummis) bzw. Alterungsspuren (Abnutzungen).
Mit zunehmendem Alter nehmen in der Regel auch die Spuren zu, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch bedingt sind.
Jegliche weitere Spuren, die in Form von beispielsweise längeren Kratzern, Löchern oder Eindrückungen/Deformationen im Bereich der äußeren Fahrzeugteile oder im Innenraum vorliegen, können in der Regel nicht mehr den allgemeinen Gebrauchsspuren zugeordnet werden, sondern sind als Beschädigungen zu bewerten und entsprechend zu beschreiben und im Rahmen einer Begutachtung durch den Sachverständigen hervorzuheben.