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Rahmenschaden

 

 

Wann handelt es sich um einen Rahmenschaden?

 

Die Fragestellung, wann es sich um einen sogenannten Rahmenschaden handelt, begegnet dem technischen Sachverständigen sowohl bei der Anfrage von Kunden und Versicherern, als auch bei der Anfrage zu Beauftragungen von Gerichten.

 

Im Straßenverkehr eingesetzte Fahrzeuge besitzen unterschiedliche Konstruktionen der Fahrzeugkarosserie. Die Fahrzeugkarosserie wird bei Nutzfahrzeugen (kleineren und größeren Lkw) in der Regel auf einem sogenannten Rahmen aufgebaut, der neben dem äußerlich sichtbaren Fahrzeugaufbau auch die Bauteile des Fahrwerks enthält. Dieser Rahmen besteht in der Regel aus einem Kastenblech und U- oder I-Form und einer meist erhöhten sogenannten Wandstärke gegenüber den übrigen (äußeren) Karosserieblechen.

 

Bei Pkw oder kleineren Nutzfahrzeugen wird aus Gründen der Gewichtsersparnis nur noch in Fragmenten ein sogenannter Rahmen (Grundrahmen oder Rohkarosserie) verwendet oder im Zuge der Konstruktion am Fahrzeug eingesetzt. Der Grundrahmen besteht aus dem Dach, der Bodenplatte, den A-, B-, und C-Holmen, dem Vorderwagen und der Heckpartie mit Kotflügeln. Die Grundform des Grundrahmens ist in der Regel am Erscheinungsbild der Fahrzeugkarosserie orientiert, die mit äußeren Verkleidungsteilen (Bleche, Kunststoffteile) das jeweilige Fahrzeugmodell optisch erkennen lässt. Dabei weichen die Wandstärken des Grundrahmens nur unwesentlich von den äußeren Karosserieteilen ab. Zumeist wird der Grundrahmen bei aktuellen Fahrzeugmodellen aus einem sogenannten Materialmix unterschiedlicher Bauteile mit unterschiedlichen Festigkeiten (beispielsweise Stahlblech unterschiedlicher Steifigkeit, Aluminium als Strangpressprofile oder Gussprofile sowie GFK oder CFK oder Magnesium) verwendet, um einerseits eine erhöhte Steifigkeit und andererseits eine hohe Gewichtsersparnis zu erreichen. Aufschluss hierüber geben in der Regel Werkstatthandbücher oder Kalkulationsunterlagen wie beispielsweise Audatex/DAT.

 

Insofern handelt es sich beim Grundrahmen prinzipiell um eine sogenannte selbsttragende Karosserie, an der zumeist im vorderen Bereich und hinteren Bereich äußerlich sichtbar noch Rahmenelemente enthalten sind, die im vorderen und hinteren Bereich eines Fahrzeuges mit der Bezeichnung Längsträger an die frühere Konstruktion erinnern, bei der der Rahmen und der Aufbau getrennt voneinander montiert wurden. Geländefahrzeuge besitzen mitunter noch einen echten Rahmenaufbau, der als sogenannter Leiterrahmen bezeichnet wird und auf diesen dann der Karosserieaufbau bzw. der Antriebsstrang (Motor und Getriebe, Differenzial) und Achsen eingebaut werden.

 

Der Grundrahmen einer selbsttragenden Karosserie besteht in der Regel aus einer Rohbaukarosserie, an der verschiedene Verkleidungsteile angebaut werden, um die äußerlich sichtbare Form des jeweiligen Fahrzeuges zu erreichen. Dies bedeutet aus technischer Sicht, dass die Rohbaukarosserie eines Pkw oder kleineren Nutzfahrzeuges den eigentlichen Fahrzeugrahmen (bzw. Grundrahmen) darstellt.

 

Die äußeren Verkleidungsteile/Anbauteile können sowohl aus Kunststoff, als auch als Stahlblech oder Aluminiumblech, gefertigt sein. Sie prägen das eigentliche Erscheinungsbild des Fahrzeuges.

 

Insofern führen sämtliche Beschädigungen, die äußere Verkleidungsteile/Anbauteile betreffen, zu keinen Rahmenschaden. Lediglich dann, wenn Teile der Rohkarosserie/des Grundrahmens betroffen sind, handelt es sich aus technischer Sicht prinzipiell um einen Rahmenschaden.

 

Beschädigungen am Grundrahmen/Rohkarosserie werden in der Regel dann vorliegen, wenn Hauben und Türen nicht mehr richtig schließen, die Spaltmaße (Abstände zwischen den Karosserieteilen) nicht mehr den Vorgaben des Herstellers entsprechen oder stark voneinander abweichen sowie die Fahrstabilität nicht mehr dem Original entspricht. Eine Abweichung der Fahrstabilität kann einerseits durch einen Verzug des Rahmens und damit den Befestigungspunkten der Achsen bedingt sein oder andererseits eine Beschädigung im Bereich der Achsen vorliegen, die jedoch keine Auswirkung auf den Grundrahmen/Rohkarosserie hat. Insofern ist neben der Fahrwerksvermessung auch eine genauere Bewertung durch eine Karosserievermessung erforderlich.

 

Ein solcher Schaden am Grundrahmen/Rohkarosserie kann in der Regel nur nach der Vorgabe des jeweiligen Fahrzeugherstellers (Reparaturanleitungen) instandgesetzt werden, um die Sicherheit der Fahrgastzelle bzw. die Crashsicherheit zu gewährleisten und die bei einer Kollision erfolgte Kraftweiterleitung über die sogenannten Lastpfade zu ermöglichen. Werden die Vorgaben des Fahrzeugherstellers entsprechend den Reparaturanleitung nicht beachtet/befolgt, so können durch einen Unfall bedingte Anstoßkräfte zu einer grundsätzlich höheren Belastung der Insassen bzw. intensiveren Beschädigungen an der Fahrzeugkarosserie und dem Grundrahmen/Rohkarosserie führen.

 

Die Feststellung zu einem Rahmenschaden trifft in der Regel der technische Sachverständige bzw. eine Karosseriewerkstatt. Bei Unklarheiten beispielsweise hinsichtlich eines möglichen Verzugs des Grundrahmens muss eine Rahmenvermessung/Karosserievermessung vorgenommen werden, bei der bestimmte Kontrollpunkte am Rahmen durch Messtechnik (in der Regel 3-D Messsysteme) erfasst werden und mit den vom Hersteller vorgegebenen Messdaten abgeglichen werden. Sofern Abweichungen vorliegen, die nicht mehr den Toleranzvorgaben entsprechen, liegt ein Rahmenschaden vor.

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