Beratung bei (vor) Streitigkeiten

Nutzen Sie meine technische Erfahrung bei Streitigkeiten. Sprechen Sie mich an. Tel.: 0176 488 42 141

 

Die Forderungen zu einem Schadenersatz betreffen meist einen erheblichen Kostenanteil, der sich auf eine technische Bewertung zu einem Sachverhalt bezieht. Zusätzlich ist viel Geduld und ein mitunter starkes Nervenkostüm der klagenden Partei erforderlich, um die Belastungen eines oftmals über Jahre gehenden Rechtsstreits zu verkraften. Der Kläger muss beweisen, das Beweismittel ist hierbei insbesondere aus technischer Sicht von großer Bedeutung.

 

Die bestehende Forderung kann oft ungenau formuliert oder aus technischer Sicht fachlich falsch sein und/oder nicht den Umfang widerspiegeln, den Sie für sich beanspruchen könnten/wollten. Es fehlen möglicherweise Positionen in der Aufstellung der Forderung, die dann ggf. über einen Anwalt geltend gemacht werden. Ein Anwalt verfügt oft nicht über das technische Fachwissen, das für eine umfassende Prüfung von technischen Belagen erforderlich ist. So werden im Rahmen der Forderungsaufstellung meist nur die Angaben dokumentiert, die bisher in einem Kostenvoranschlag, einer Reparaturrechnung, einer Unfallskizze, auf Abbildungen oder in einem Gutachten enthalten sind.

 

Dies kann im Rahmen einer technischen Bewertung des gegenständlichen Sachverhalts durch mich geprüft werden. Auch und gerade vor einem gerichtlichen Beweisantrag ist es Empfehlenswert, wenn die Forderung aus technischer Sicht geprüft und ggf. optimiert wird. So kann der Beweisantrag letztlich durch Ihren Parteivertreter richtig und umfassend formuliert werden. Spätere Forderungen führen oft zu erheblichen Verzögerungen, falls der technische Laie überhaupt die Tragweite seiner Forderung im technischen Rahmen überblicken kann.

Nur wenige Menschen sind in der Lage, sich selbst mit ihrer Forderung so zu vertreten, dass keine fachliche Hilfe sinnvoll ist. Vertrauen Sie daher auf die Unterstützung von Anwälten für das jeweilige Fachgebiet (z. B. Fachanwälten für Verkehrsrecht) und die technische Bewertung durch einen erfahrenen Sachverständigen. Bei einem bestehenden Vorgutachten sollten Sie idealerweise einen weiteren fremden Sachverständigen auswählen. Die Auswahl kann Ihnen beispielsweise ein Vorgespräch mit dem Sachverständigen erleichtern. Durch das so genannte Vieraugenprinzip (Prüfung durch mehrere Fachleute) werden Fehler in Ihrem Sinne minimiert und damit Ihre Erfolgsaussichten grundsätzlich verbessert.

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Ingenieurbüro Schueller