Lichtbilder
Lichtbilder, ein wesentlicher Beweis für (spätere) Ansprüche!
"Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte", so das Sprichwort; das gilt auch und insbesondere für ein Sachverständigengutachten. Dennoch wird diesem Sachverhalt nach wie vor zu wenig Bedeutung beigemessen. Die von einem Sachverständigen angefertigten Lichtbilder sind oftmals die einzigen und letzten Beweisstücke, mit denen oder mit deren Unterstützung der Beweis zum Unfall und/oder dem Umfang der Beschädigungen an einem Fahrzeug geführt werden kann.
Daher kommt der Anfertigung von Lichtbildern durch einen Sachverständigen besondere Bedeutung und Verantwortung zu.
In vielen Gutachten werden Lichtbilder oftmals mit geringer Bildqualität/Bildauflösung, einer für den Leser des Gutachtens ungünstigen Aufnahmeperspektive, nicht ausreichender Belichtung, unzureichender Schärfentiefe und verschmutzten/verdeckten Fahrzeugoberflächen/Bilddetails angefertigt, die im Falle des Nachweises entsprechender Beschädigungen und eines bestimmten Reparaturwegs oder des Nachweises eines bestimmten Fahrzeugzustandes nicht ausreichend sind.
Wer trägt hierbei die Verantwortung?
Der Sachverständige?
Ja!
Daher ist bei der Wahl des Sachverständigen darauf zu achten, dass dieser mit der Anfertigung seines Gutachtens aussagekräftige Lichtbilder anfertigt, die auch der technische Laie, der zumeist der Auftraggeber ist, nachvollziehen kann. Dann nämlich kann auch der Versicherer und die dort tätigen Sachbearbeiter sowie andere Prüfdienstleister, wie beispielsweise Sachverständige, die intern Gutachten überprüfen, die an den Versicherer gerichtete Forderung besser nachvollziehen und den Regulierungsvorgang beschleunigen.
Sie können auch als technischer Laie bereits bei der Anfertigung der Lichtbilder durch den Sachverständigen leicht feststellen, ob dieser den Anforderungen für eine sachgerechte Dokumentation nachkommt. So sind beispielsweise Übersichtsaufnahmen zum Fahrzeug, der Ausstattung zum Fahrzeug, dem Motorraum, dem Unterboden des Fahrzeuges, der Übersicht des Beschädigungsbereiches, Detailansichten zu Beschädigungen, einer Säuberung der Oberfläche, insbesondere im Bereich von Bilddetails und eine anschließenden Dokumentation eine immer wiederkehrende grundsätzliche Vorgehensweise. Auch die Verwendung einer entsprechenden Beleuchtung (externer Blitz, Taschenlampe, anderweitige Lichtquelle), um das Bildobjekt aufzuhellen und Bilddetails darzustellen sind wesentliche Kriterien für die Anfertigung qualitativ hochwertiger Lichtbilder.
Bei Lichtbildern, die eine geringe Bildauflösung, eine ungünstige Aufnahmeperspektive, keine ausreichende Belichtung, keine ausreichende Schärfentiefe und verschmutzte Fahrzeugoberflächen sowie wenige/keine Bilddetails zeigen, ist der Informationstransport der an einem Fahrzeug vorliegenden Beschädigungen zum Betrachter unterbrochen. Im ungünstigsten Fall führen nicht aussagekräftige Lichtbilder zu einer Ablehnung des Schadens oder zumindest zu Missverständnissen in der Schadenabwicklung und folglich zu einer Verzögerung der Regulierung.
Auch bei einer späteren Prüfung des Gutachtens und möglicherweise einem Rechtsstreit werden die den durch den Sachverständigen angefertigten Lichtbilder eine der wenigen Beweismittel sein, deren Inhalt die Entscheidung zum Gewinnen oder Verlieren eines Prozesses wesentlich beeinflussen kann.
Nicht zuletzt sollte der beauftragte Sachverständige die von ihm angefertigten Lichtbilder kostenfrei – da mit der Anfertigung der Lichtbilder die Kosten bereits über das Gutachten abgerechnet wurden – an den Auftraggeber bzw. die entsprechenden Regulierungsstellen (Versicherer) oder den vom Gericht beauftragten Sachverständigen im Originaldatenformat zur Verfügung stellen.
Das Datenformat wird in der Regel als JPG-Datei vorliegen. Dies entspricht einem Datenformat, welches aus den ehemaligen Rohdaten (RAW-Daten) in der Kamera mittels eines Kompressionsalgorithmus kleiner gerechnet wurde. Dabei kann der technische Sachverständige durch entsprechende Voreinstellung an seiner Kamera die Datenmenge so beeinflussen, dass auch bei einer Verkleinerung durch die Umrechnung zur JPG-Datei immer noch ausreichend viele Bilddetails gespeichert werden. Die spätere Archivierung kann in Anbetracht der immer niedrigeren Kosten für Speicherplatz nicht das Argument dafür sein, dass die Bilddateien möglichst klein gerechnet werden und damit die ehemals hohe Bildauflösung, die die Kamera bieten kann, damit zerstört wird.
Es liegt also an Ihnen, einen Sachverständigen auszuwählen, der sein Handwerk versteht und auch in der Lage ist qualitativ hochwertige Lichtbilder anzufertigen und seinem Gutachten beizugeben sowie hierzu die Verantwortung zu tragen.